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Regalprüfung – Regalinspektion DIN15635

Preis auf Anfrage

Lagereinrichtungen können noch so stark gebaut sein, Beschädigungen können durch den Betrieb dennoch nicht vermieden werden. Das korrekte Lagern und Stapeln ist gemäss SUVA „Richtlinie für Regale / Form2149“ für die Sicherheit der Mitarbeitenden und der Güter unerlässlich. Durch unsachgemässes Einlagern von Gütern und durch das Verwenden von beschädigten Lagerregalen kommt es jedes Jahr zu Personen- und Sachschäden. Unter anderem fordert daher die DIN EN 15635 regelmässige Checks und definiert die damit beauftragten Personen. In vielen Betrieben herrscht noch Unsicherheit bezüglich der Umsetzung der Norm.

Eine periodische Regalinspektion beugt vor und bietet die notwendige Sicherheit.

Kontaktieren Sie uns noch heute: +423 399 33 00
Wir helfen Ihnen, die Regelungen gemäss DIN EN 15635 umzusetzen.

 

 

Beschreibung

Als zertifizierte Regalinspekteure führen wir Regalprüfungen gemäss DIN EN 15635 aus. Die jährlichen Regalinspektionen bestehen aus den Komponenten:

  • statische Aspekte (Beschädigungen, Lotrecht, Zustand, Abnutzung)
  • korrekte Montage
  • zweckgerechte Verwendung der Einrichtungen
  • Einlagerung der Waren

Die Prüfungen erfolgen während des laufenden Betriebs beim Kunden. Ergebnisse werden protokolliert  und in einem schriftlichen Bericht festgehalten.

 

Unsere Leistungen:

  • Koordination der Prüfungstermine
  • Prüfung anhand von Sichtkontrollen
  • Beurteilung des Zustandes der Einrichtungen
  • Beurteilung der Einlagerung
  • Erkennen von potentiellen Gefahrenstellen
  • Protokollierung (schriftlich und fotografisch)
  • Erstellen des Prüfberichts
  • Besprechung des Prüfberichts und Vorschlag von geeigneten Massnahmen

 

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber:
Der Betreiber von Lagereinrichtungen ist dazu aufgefordert, die im Betrieb eingesetzten Lagereinrichtungen regelmässig fachkundig inspizieren zu lassen.
Internes Vorgehen:

  • Regelmässige Inspektion durch den Benutzer selber (wöchentlich oder monatlich)
  • Sofortige interne Meldung des Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
  • Erstellung eines internen Berichts
  • Archivierungs- resp. Aufbewahrungspflicht für die Berichte
  • Inspektion durch eine fachkundige Person (mindestens alle 12 Monate)

 

Prüfpflichtige Regalsysteme:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen